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Verhinderungspflege: alles Wissenswerte auf einen Blick

In unserem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige darüber, wie Sie diese wertvolle Unterstützung in Anspruch nehmen können. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Verhinderungspflege beantragen.
24 Stunden Betreuung

Was ist Verhinderungspflege? 

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, pflegebedürftige Menschen zu betreuen, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Diese Form der Unterstützung kann in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise pflegende Angehörige krank werden oder eine Auszeit benötigen.

Im Jahr 2024 wurden die Regelungen zur Verhinderungspflege im SGB XI angepasst, um den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gerecht zu werden. So wurde unter anderem der Betrag für die Verhinderungspflege auf 1.612 Euro pro Kalenderjahr erhöht (Quelle: Sozialgesetzbuch, SGB § 39 SGB XI).

Dieser Betrag kann für die Inanspruchnahme von stationären oder ambulanten Pflegeangeboten sowie für die tage- oder stundenweise Betreuung durch eine Pflegeperson verwendet werden. Zudem wird Verhinderungspflege unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen, zum Beispiel dann, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist – etwa durch Urlaub oder Krankheit. Es ist auch möglich, Verhinderungspflege durch Angehörige, Nachbarn oder professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen.

Die Verhinderungspflege kann für bis zu 42 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden, um die Pflegenden zu entlasten und sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigen auch in ihrer Abwesenheit gut versorgt sind.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege? 

Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist es wichtig, dass die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad hat, der von der Pflegekasse festgelegt wird. Dieser Pflegegrad bildet die Grundlage dafür, dass Sie als pflegender Angehöriger diese wichtige Entlastung nutzen können.

Wenn Sie als Pflegeperson vorübergehend ausfallen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach, um sich zu erholen – können Sie die Verhinderungspflege beantragen. So wird sichergestellt, dass Ihre Angehörigen weiterhin gut betreut werden, während Sie eine wohlverdiente Pause einlegen. Ob die Pflege stundenweise oder durch eine kurzzeitige stationäre Betreuung erfolgt, hängt ganz von Ihrem Bedarf ab.

Die Kosten für diese Ersatzpflege werden von der Pflegekasse bis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr übernommen. Ab dem 01.07.2025 erhöht sich das Entlastungsbudget von € 2418,-auf € 3359,- pro Jahr. Für Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) die den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 haben, ist das Entlastungsbudget bereits zum 01.01.2024 (€ 3386,-) in Kraft getreten.

Das bayerische Landespflegegeld steht für Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 und höher, die in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben, mit € 1000,- pro Jahr zur Verfügung. Link zum Antrag

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen? 

Die Verhinderungspflege kann von verschiedenen Personen übernommen werden, um die pflegebedürftige Person zu entlasten. In erster Linie können Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Enkel (Angehörige bis zum 2. Verwandtschaftsgrad) die Verhinderungspflege übernehmen. Sie können die pflegebedürftige Person für einen bestimmten Zeitraum zu Hause betreuen oder bei Bedarf auch in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung bringen.

Des Weiteren können auch professionelle Pflegedienste die Verhinderungspflege Diese verfügen über geschultes Personal, das die häusliche Pflege übernehmen kann, wenn die Angehörigen zeitweise verhindert sind. Dabei können die Kosten für die Verhinderungspflege entweder über das Pflegegeld des Pflegegrades abgerechnet werden oder über einen Zuschuss der Pflegekasse.

Es ist wichtig, dass die Person, die die Verhinderungspflege übernimmt, in der Nähe des Pflegebedürftigen wohnt, um im Notfall schnell zur Stelle zu sein.

Pflegegeld als wichtige Ergänzung zur Verhinderungspflege 

Während die Verhinderungspflege kurzfristige Entlastung bietet, sorgt das Pflegegeld für eine konstante finanzielle Unterstützung. Nutzen Sie beide Leistungen, um die bestmögliche Betreuung für Ihre Liebsten sicherzustellen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zum Pflegegeld 2024/2025.

Verhinderungspflege 2024 Tabelle 

In der Tabelle zur Verhinderungspflege 2024 werden die Leistungen und Beträge für pflegebedürftige Menschen übersichtlich dargestellt. Pflegebedürftige mit einem bestimmten Pflegegrad haben Anspruch auf Verhinderungspflege, um ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten. Dabei können sie zwischen häuslicher Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder Ersatzpflege wählen.
Die Höhe des Pflegegeldes, das die Pflegekasse für die Verhinderungspflege übernimmt, richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Im Kalenderjahr 2024 können Pflegebedürftige bis zu 42 Tage Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. In der Tabelle sind außerdem die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse gemäß dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) aufgeführt. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können somit genau nachvollziehen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können und wie diese finanziell unterstützt werden.
Pflegegrad
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (1,5-facher Betrag des Pflegegeldes)
Verhinderungspflege durch sonstige Personen (Bekannte, entfernte Verwandte oder professionelles Pflegepersonal)
Pflegegrad 1
Kein Anspruch
Kein Anspruch
Pflegegrad 2
498 Euro
1.612 Euro
Pflegegrad 3
858 Euro
1.612 Euro
Pflegegrad 4
1.146 Euro
1.612 Euro
Pflegegrad 5
1.419 Euro
1.612 Euro

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Finanzielle Unterstützung bei Verhinderungspflege

Der Unterschied in der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Verhinderungspflege ergibt sich abhängig davon, wer die Pflege übernimmt.

Der Unterschied in der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Verhinderungspflege ergibt sich abhängig davon, wer die Pflege übernimmt.

1. Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: Nahe Verwandte (bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad, wie Eltern, Kinder oder Geschwister) können die Verhinderungspflege übernehmen und erhalten dafür das 1,5-fache des Pflegegeldes. Dieser Betrag variiert je nach Pflegegrad zwischen 474 Euro (Pflegegrad 2) und 1.352 Euro (Pflegegrad 5). In Ausnahmefällen, beispielsweise bei zusätzlichen Fahrtkosten oder einem Verdienstausfall, kann dieser Betrag auf maximal 1.612 Euro erhöht werden.

2. Verhinderungspflege durch Bekannte, entfernte Verwandte oder professionelle Pflegekräfte: Für Personen, die nicht zum engsten Familienkreis gehören, wie Bekannte, weiter entfernte Verwandte oder professionelle Pflegekräfte (zum Beispiel ambulante Pflegedienste), steht ein fester Zuschuss von 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung, unabhängig vom Pflegegrad. Dieser Betrag wird entweder direkt an die Ersatzpflegekraft oder den Pflegedienst überwiesen. Bei professionellen Pflegediensten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

! Während Ihrer Abwesenheit kann die Verhinderungspflege auch durch eine 24-Stunden-Pflege übernommen werden. Hierfür können Sie einen Zuschuss von bis zu 1.612 Euro erhalten. Darüber hinaus können Sie das Pflegegeld zur zusätzlichen finanziellen Entlastung nutzen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Zwei Pflegearten im Überblick

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bieten beide Unterstützung, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Verhinderungspflege ermöglicht eine ambulante Pflege zu Hause durch eine Ersatzpflegekraft und kann bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Diese Form der Pflege ist ideal für pflegende Angehörige, die kurzzeitig eine Pause brauchen, zum Beispiel für Urlaub oder wegen Krankheit. Die Zielgruppe sind pflegebedürftige Personen, die weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten.
Im Gegensatz dazu bietet die Kurzzeitpflege eine stationäre Pflege für maximal 8 Wochen im Jahr in einer Pflegeeinrichtung. Diese Pflegeform eignet sich vor allem für Notfälle, nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehenden Pflegebedarfen, bei denen eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Die Zielgruppe sind Pflegebedürftige, die eine intensive Pflege in einer Einrichtung benötigen, aber dennoch in absehbarer Zeit wieder in die häusliche Pflege zurückkehren können.
Pflegegrad
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Art der Pflege
Ambulante Pflege zu Hause durch Ersatzpflege
Stationäre Pflege für wenige Wochen
Dauer
Bis zu 6 Wochen im Jahr
Bis zu 8 Wochen im Jahr
Zuschüsse
-> 1612 € nach SGB § 39 SGB XI
-> durch Anrechnung von 806 € aus Kurzzeitpflege bis zu 2418 € möglich
-> anfallende Pflegekosten mit max. 1774 €
-> durch ungenutztes Budget aus Verhinderungspflege (1612 €) bis zu 3386 € möglich

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User access
SSO/SAML authentication
Advanced permissions
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 Wohnen im vertrauten häuslichen Umfeld – die Vorteile der 24-Stunden-Betreuung

Was ist das Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegenden Angehörigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung steht, um die Pflege zu Hause zu erleichtern. Es kombiniert die Leistungen aus der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege und kann flexibel genutzt werden. Aus der Verhinderungspflege stehen Ihnen jährlich 1.612 Euro für die Betreuung im häuslichen Umfeld zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie zusätzlich 806 Euro von der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.418 Euro pro Jahr, den Sie zur Entlastung und Unterstützung im Pflegealltag nutzen können.
! Ab dem 01.07.2025 erhöht sich das Entlastungsbudget (Verhinderungspflege) von € 2418,- auf € 3539,- pro Jahr. Für Pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) die den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 haben, ist das Entlastungsbudget bereits zum 01.01.2024 (€ 3386,-) in Kraft getreten.

Entlastung für die Familie: So finden Sie eine verlässliche 24-Stunden-Betreuung

Angehörige, die sich um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern, stehen oft vor vielfältigen Herausforderungen. Die Belastung durch die rund um die Uhr erforderliche Pflege kann physisch und emotional sehr anstrengend sein. Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel, die eine wichtige Entlastung bieten kann. Durch die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege können Angehörige beispielsweise für kurze Zeit durch professionelle Pflegekräfte ersetzt werden. Dies ermöglicht es den Pflegenden, sich zu regenerieren und neue Kraft zu tanken. Zudem trägt die Verhinderungspflege dazu bei, dass die Pflege zu Hause langfristig aufrechterhalten werden kann.
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Um eine verlässliche 24-Stunden-Betreuung für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu finden, haben Angehörige verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören die Suche nach geeigneten Pflegediensten, die Beantragung von Pflegegeldern oder die Inanspruchnahme von häuslicher Pflege. Durch eine sorgfältige Planung und Organisation können Angehörige somit die beste Betreuung für ihre Liebsten sicherstellen.
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Gerne beantworten wir auch Ihre individuellen Fragen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind zwei verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Während Verhinderungspflege dazu dient, pflegende Angehörige vorübergehend zu entlasten, bietet Kurzzeitpflege die Möglichkeit, pflegebedürftige Personen für einen begrenzten Zeitraum in einer stationären Einrichtung unterzubringen.
Welche Rolle spielen Pflegegrade bei der Verhinderungspflege 2024?
Die Pflegegrade spielen im Jahr 2024 eine entscheidende Rolle bei der Verhinderungspflege. Durch mögliche Veränderungen in der Gesetzgebung könnten sich Auswirkungen auf die Inanspruchnahme, Organisation und Finanzierung der Pflege ergeben.
Wie wird die Verhinderungspflege finanziert und gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme?
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Betreuungskräfte nicht kontinuierlich arbeiten können bzw. dürfen. Aufgrund der Tatsache, dass die Betreuungskraft im Wohnsitzland der zu betreuenden Person lebt, hat sich der Begriff 24-Stunden-Pflege und 24-Stunden-Betreuung im deutschsprachigen Raum etabliert. Daher wird der Ausdruck der 24-Stunden-Betreuung zu Hause verwendet.
Wo stelle ich einen Antrag auf Verhinderungspflege?
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellt man bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angesiedelt ist. Der Antrag kann formlos schriftlich oder mithilfe eines entsprechenden Formulars eingereicht werden, das häufig auf den Webseiten der Pflegekassen zum Download zur Verfügung steht.
Welche Neuerungen sind für die Verhinderungspflege im Jahr 2025 geplant?
Im Jahr 2025 sind geplante Neuerungen für die Verhinderungspflege vorgesehen, darunter eine Erhöhung des Entlastungsbudgets von € 2418,- auf € 3539,- pro Jahr zum 01.07.2025. Quelle

Individuelle Beratung

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und Hilfe zu einer 24 Stunden Betreuung zu Hause. Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Verfügung und begleitet Sie dabei, die perfekte
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gemäß Ihrer individuellen Bedürfnisse zu finden. Wir legen großen Wert darauf, die ideale Pflegekraft für Ihre Angehörigen zu finden, indem wir Ihre Situation einfühlsam analysieren und Ihnen fundierte Ratschläge geben.
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