Kurzzeitpflege zu Hause: nach dem Krankenhaus oder als Auszeit
Eine Betreuungskraft zieht für einige Wochen ein, etwa nach einem Klinikaufenthalt oder während Ihres Urlaubs. Diese Hilfe zu Hause unterscheidet sich von stationärer Kurzzeitpflege.
- Familienunternehmen aus Rosenheim
- Über 15 Jahre Erfahrung
- Beratung bei Ihnen zu Hause
- 14 Tage kündbar
- Legal beschäftigt (Angestellt und sozialversichert bei einem Partnerunternehmen in der EU)
- A1-Nachweis (Bescheinigung über die Sozialversicherung der Betreuungskraft)
Wann darf ich eigentlich mal loslassen?
Die meisten, die uns anrufen, pflegen seit Jahren selbst. Sie sind erschöpft und haben ein schlechtes Gewissen, weil sie eine Pause wollen. Beides ist normal. Eine Auszeit ist keine Aufgabe, sondern die Voraussetzung, weiterzumachen.
Der zweite häufige Anruf kommt aus dem Krankenhaus: Die Entlassung steht in drei Tagen an, und niemand weiß, wie es zu Hause weitergehen soll. Für beide Fälle gibt es eine Lösung, und oft auch einen Zuschuss dafür.
Helmut List
Kundenberater
Was wir mit „Kurzzeitpflege zu Hause“ meinen
Eine zeitlich begrenzte Betreuung im eigenen Haushalt durch eine Betreuungskraft, die für einige Wochen einzieht. Rechtlich ist das etwas anderes als die Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung, die in einer Pflegeeinrichtung stattfindet. Für die Betreuung zu Hause kann unter Voraussetzungen die Verhinderungspflege infrage kommen.

Nach dem Krankenhaus
Nach einem Sturz, einer Operation oder einem Schlaganfall reicht die Kraft für den Alltag noch nicht. Die Betreuungskraft hilft beim Aufstehen, Waschen und Kochen, bis es wieder allein geht. Oder länger, wenn Sie das wollen.
Auszeit für pflegende Angehörige
Urlaub, Reha, eine eigene Krankheit oder einfach zwei Wochen Ruhe. Die Betreuungskraft übernimmt Ihren Alltag, und Ihre Mutter bleibt in ihrem Zuhause mit ihren Gewohnheiten.
Verhinderungspflege kann einen Teil decken
Wenn Sie als private Pflegeperson vorübergehend ausfallen, kann die Pflegekasse bis 3.539 € im Jahr Verhinderungspflege zahlen (ab Pflegegrad 2, mit Antrag und Nachweisen). Ob das bei Ihnen greift, prüfen wir vorab. Details: Kosten je Pflegegrad.
Ausprobieren mit überschaubarem Risiko
Viele Familien beginnen mit einigen Wochen und bleiben dabei, weil es passt. Wenn nicht, endet die Betreuung nach der vereinbarten Zeit. 14 Tage Kündigungsfrist.
Was beschreibt Ihre Situation am besten?
Drei Wege führen zu uns. Wählen Sie den, der zu Ihnen passt, und Sie finden dort die Antworten, die Sie jetzt brauchen.
Ich suche schnelle Hilfe für meine Eltern
Mutter oder Vater kommt aus dem Krankenhaus, und die Betreuung muss in wenigen Tagen stehen. Was kostet das, wie schnell geht es, und wie bespreche ich es mit meinen Eltern?
So schnell geht esIch pflege meinen Partner und brauche Entlastung
Sie kümmern sich seit Monaten oder Jahren selbst. Jetzt lassen die Kräfte nach. Eine Betreuungskraft nimmt Ihnen ab, was zu viel wird, und Sie bleiben der wichtigste Mensch für Ihre Frau oder Ihren Mann.
Entlastung zu HauseIch möchte für mich selbst vorsorgen
Sie leben allein und merken, dass manches schwerer wird. Sie wollen selbst entscheiden, wie es weitergeht, und zu Hause bleiben. In Ruhe, ohne Druck.
Selbstbestimmt zu Hause
Das übernimmt die Betreuungskraft
Sie lebt mit im Haushalt und hilft dort, wo es allein nicht mehr geht. „24-Stunden-Betreuung“ heißt dabei nicht, dass sie rund um die Uhr arbeitet: Aufgaben, Arbeitszeiten und mögliche Bereitschaftszeiten werden vorab vereinbart und stehen im Vertrag. Sie entscheiden, wobei Sie Unterstützung möchten.
Gesellschaft und Alltag
- Gespräche und Gesellschaft
- Gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung zu Arzt und Terminen
- Bewegung im Alltag
Haushalt
- Einkaufen und Kochen
- Essen und Trinken
- Wäsche
- Wohnung sauber halten
Morgens und abends
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Auskleiden
- Begleitung ins Bad
- Waschen, Baden, Duschen
Körperpflege
- Haut-, Haar- und Zahnpflege
- Rasieren
- Hilfe beim Toilettengang
- Wechsel von Inkontinenzartikeln
Was sie nicht darf: Wunden versorgen, Spritzen geben, Medikamente stellen. Das ist Behandlungspflege. Sie wird vom Arzt verordnet, vom ambulanten Pflegedienst gemacht und von der Krankenkasse bezahlt. Beides zusammen funktioniert gut.
So geht es weiter
Schritt 1: Sie rufen an, wir hören zu
Am Telefon oder bei Ihnen zu Hause, im Umkreis von 100 km um Rosenheim. Wir klären Pflegegrad, Bedarf, Gewohnheiten und die gewünschten Arbeitszeiten und sagen Ihnen, welche Zuschüsse infrage kommen. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Schritt 2: Wir stellen Ihnen Betreuungskräfte vor
Sie bekommen ein Profil mit Foto, Erfahrung und Sprachkenntnissen. Passt es für Sie, reist sie meist in 7 bis 10 Werktagen an. In dringenden Fällen je nach Verfügbarkeit häufig innerhalb von 2 bis 4 Tagen.
Schritt 3: Die Betreuung beginnt, wir bleiben dran
Ihr Ansprechpartner in Rosenheim begleitet Sie die ganze Zeit. Passt die Zusammenarbeit nicht, suchen wir eine andere Betreuungskraft. Kündigen können Sie mit 14 Tagen Frist.
Was kostet die 24-Stunden-Betreuung?
Die Betreuungskraft kostet ab 2.700 € im Monat. Sie bekommen eine Rechnung über den vollen Betrag; das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an Ihre Mutter oder Ihren Vater aus, und Sie können es dafür einsetzen (Stand 2026). So sieht der reguläre Eigenanteil bei Pflegegrad 3 aus, sobald unsere Gebühr ab dem dritten Monat gilt.
| EU-Betreuungskraft pro Monat | ab 2.700 € |
|---|---|
| Unsere Gebühr ab dem 3. Monat, davor 490 € | 250 € |
| gegengerechnet: Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | −599 € |
| Ihr regulärer Eigenanteil | 2.351 € |
| Das entspricht pro Tag (bei 31 Tagen) | rund 76 € |
In den ersten beiden Monaten liegt unsere Gebühr bei 490 €, der Eigenanteil bei Pflegegrad 3 also bei 2.591 €. Zuzüglich Reisekosten der Betreuungskraft und Zuschläge an Feiertagen; beide stehen im Angebot. Weitere Entlastung ist möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (Stand 2026): Verhinderungspflege (bis 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2, wenn eine private Pflegeperson ausfällt), das Bayerische Landespflegegeld (500 € im Jahr vom Freistaat) und die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bei Pflegegrad 5 liegt der reguläre Eigenanteil bei 1.960 €, rund 63 € pro Tag.
Jede Situation ist anders. Im kostenlosen Gespräch rechnen wir Ihren Fall durch, prüfen, welche Zuschüsse infrage kommen, und Sie bekommen ein verbindliches Angebot.
Alle Preise erfüllen den Mindestlohn. Die Betreuungskraft soll fair bezahlt werden und bei Ihnen gut leben und arbeiten. Nur dann bleibt sie gern.
Wir berücksichtigen Pflegegrad, verfügbare Leistungen und alle laufenden Kosten.
- 14 Tage kündbar
- Legal beschäftigt (Angestellt und sozialversichert bei einem Partnerunternehmen in der EU)
- A1-Nachweis (Bescheinigung über die Sozialversicherung der Betreuungskraft)
Legal und fair. Für Sie und für die Betreuungskraft.
Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in der EU fest angestellt und sozialversichert. Sie zahlen kein Bargeld an sie, sondern bekommen eine Rechnung. Seit über 15 Jahren vermitteln wir nur nach diesem Modell.
Schriftlicher Dienstleistungsvertrag mit Leistungsbeschreibung, Arbeitszeiten und allen Kosten
Bei entsandten Betreuungskräften: A1-Bescheinigung als Nachweis, welches Sozialversicherungsrecht gilt
14 Tage Kündigungsfrist
Bezahlung nach Mindestlohn; Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten stehen im Vertrag
Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft, Zugang zu Küche und Bad
Ordentliche Rechnung, Zahlung per Lastschrift oder Überweisung
Das Lieber zu Hause Team. Ein Familienunternehmen aus Rosenheim.
Über uns
Als Familienunternehmen aus Rosenheim kennen wir die Menschen und Bedürfnisse unserer Region. Seit über 15 Jahren vermitteln wir Betreuungskräfte in Rosenheim und Umgebung: persönlich, mit Beratung bei Ihnen zu Hause und einem festen Ansprechpartner für Ihre Familie.
Erfahren Sie mehr über unsRegional vernetzt
Lieber zu Hause ist Mitglied bei Pro Senioren Rosenheim e. V., dem regionalen Netzwerk für Seniorenarbeit und Altenhilfe.

Unsere Mitgliedschaft
Mitglied bei Pro Senioren Rosenheim e. V.
Pro Senioren Rosenheim verbindet Fachstellen, soziale Träger und weitere Angebote der Seniorenarbeit und Altenhilfe in der Region.
Im offiziellen Mitgliederverzeichnis ansehen (öffnet in neuem Tab)Das sagen Familien, die wir begleiten
Drei Stimmen aus Rosenheim und Umgebung. Die Bewertungen stammen von ProvenExpert, einer unabhängigen Bewertungsplattform.
Hervorheben möchte ich die ausführliche Beratung mit vielen Empfehlungen rund um zum Thema Pflege, die schnelle Suche nach einer passenden Pflegekraft und den Betreuungsservice danach z. B. bei Fragen.
Monika K.
aus Höslwang
Die Beratung und Betreuung sind sehr kompetent und zuverlässig, und absolut freundlich. Rückfragen werden sofort beantwortet und es wird immer schnell agiert
Sabine L.
aus Rosenheim
Alle Damen sind nett und freundlich und kümmern sich kompetent um meine Mutter. Besonders hervorzuheben ist auch der Service von Frau Kubica, die auch für unvorhergesehene Situationen eine gute Lösung findet.
Katrin Z.
aus Altötting
Häufig gestellte Fragen
Nach Ihrer Zusage meist in 7 bis 10 Werktagen. Wenn das Krankenhaus entlässt und es schnell gehen muss, je nach Verfügbarkeit häufig innerhalb von 2 bis 4 Tagen. Rufen Sie am besten an, sobald die Entlassung absehbar ist, dann läuft die Suche schon.
So lange, wie Sie sie brauchen. Bei einer zeitlich begrenzten Betreuung meist 3 bis 8 Wochen. Zeigt sich in der Zeit, dass es dauerhaft nicht mehr allein geht, verlängern Sie einfach.
Die Betreuungskraft kostet ab 2.700 € im Monat plus unsere Gebühr von 490 € in den ersten zwei Monaten, anteilig für die vereinbarte Zeit. Das Pflegegeld der Pflegekasse rechnen Sie dagegen. Fällt eine private Pflegeperson aus, kann die Verhinderungspflege (bis 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2) einen Teil decken. Wir rechnen Ihren Fall im Gespräch durch. Beispiele für alle Pflegegrade: Kosten je Pflegegrad.
Die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist eine vorübergehende Versorgung in einer Pflegeeinrichtung; dafür zahlt die Pflegekasse aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Die Betreuung zu Hause durch eine Betreuungskraft ist keine Kurzzeitpflege in diesem Sinne. Sie kann unter Voraussetzungen als Verhinderungspflege gelten, die aus demselben Jahresbetrag bezahlt wird. Beide Wege haben ihre Berechtigung; welcher passt, klären wir mit Ihnen.
Sie hilft beim Aufstehen, Waschen, Anziehen und Essen, kocht, kauft ein, wäscht und hält die Wohnung in Ordnung. Sie geht mit spazieren und leistet Gesellschaft. Medizinische Aufgaben wie Wunden versorgen, Spritzen geben oder Medikamente stellen darf sie nicht. Das übernimmt der ambulante Pflegedienst auf ärztliche Verordnung. Nach einem Krankenhausaufenthalt lässt sich beides gut kombinieren.
Ein eigenes Zimmer, Verpflegung und Zugang zum Internet.
Ja. Sie ist bei einem Unternehmen in der EU angestellt und sozialversichert. Bei einer entsandten Betreuungskraft belegt die A1-Bescheinigung, welches Sozialversicherungsrecht gilt; für Deutschland hat sie eine Europäische Krankenversicherungskarte, viele zusätzlich eine deutsche Krankenversicherung. Manche Betreuungskräfte sind direkt in Deutschland angestellt und hier versichert.
Unser Einsatzgebiet: 100 km rund um Rosenheim
Wir betreuen Familien im Umkreis von 100 km um Rosenheim. Persönlich und mit Beratung bei Ihnen vor Ort. Unter anderem in:
- Rosenheim
- Altötting
- Ammersee
- Bad Aibling
- Bad Reichenhall
- Bad Tölz
- Berchtesgaden
- Bruckmühl
Ihr Ort ist nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind auch in Ihrer Nähe für Sie da.
Sprechen wir über Ihre Situation
Sie schildern uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Betreuung zu Hause passt, was sie kostet und wann es losgehen kann. Kostenlos und unverbindlich.
- 14 Tage kündbar
- Legal beschäftigt (Angestellt und sozialversichert bei einem Partnerunternehmen in der EU)
- A1-Nachweis (Bescheinigung über die Sozialversicherung der Betreuungskraft)
Helmut List
Ihr persönlicher Berater
Rufen Sie einfach an. Ich beantworte Ihre Fragen und dränge Sie zu nichts.
Sie möchten nicht alles aufschreiben? Schicken Sie uns gerne eine WhatsApp-Sprachnachricht.
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Ratgeber rund um Pflege und Betreuung
Pflegegeld, Verhinderungspflege, Landespflegegeld: In unseren Ratgebern erklären wir verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie beantragen.




