💡 Ratgeber

Verhinderungspflege 2025: alles Wissenswerte auf einen Blick

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige darüber, wie Sie diese wertvolle Unterstützung in Anspruch nehmen können. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Verhinderungspflege beantragen.
Helmut List
Kundenberater

Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

Verhinderungspflege, auch als Entlastungspflege bekannt, ist eine zentrale Leistung der deutschen Pflegeversicherung. Sie stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen auch bei vorübergehendem Ausfall ihrer regulären Pflegekräfte – etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe – weiterhin versorgt werden können. Diese Leistung kann bis zu 8 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und umfasst sowohl die Pflege zu Hause als auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Besonders für Familien, die eine Betreuung zu Hause organisieren, ist sie wertvoll, da sie auch für temporäre 24‒Stunden‒Betreuung genutzt werden kann.

Wer ist berechtigt?

Um Verhinderungspflege zu beantragen, muss der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) besitzen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten, wenn die reguläre Pflegekraft nicht verfügbar ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder professionelle Dienste erfolgt.

Finanzielle Unterstützung

Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflegekraft ab. Im Jahr 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 % erhöht, was sich auch auf die Verhinderungspflege positiv auswirkt.
Die Höhe der Unterstützung für Verhinderungspflege hängt vom Pflegegrad ab:
Für Pflegegrad 2 erhalten nahe Angehörige 520,50 € pro Monat der Verhinderung, während für professionelle Pflegekräfte oder andere Personen bis zu 1.685 € pro Jahr zur Verfügung stehen. Dieser Betrag kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf 3539 € erhöht werden.
Bei Pflegegrad 3 beträgt die Unterstützung für nahe Angehörige 895,50 € pro Monat, für professionelle Pflege bleibt der Betrag bei 1.685 € jährlich. Dieser Betrag kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf 3539 € erhöht werden.
Für Pflegegrad 4 bekommen nahe Angehörige 1.188 € pro Monat, und professionelle Pflegekräfte können ebenfalls bis zu 1.685 € pro Jahr abrechnen. Dieser Betrag kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf 3539 € erhöht werden.
Bei Pflegegrad 5 liegt die Unterstützung für nahe Angehörige bei 1.485 € pro Monat, während für professionelle Pflege erneut bis zu 1.685 € pro Jahr gezahlt werden. Dieser Betrag kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf 3539 € erhöht werden.
Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege, ledeglich auf Kurzzeitpflege.
Hinweis: Die Beträge für nahe Angehörige gelten pro Monat der Verhinderung und werden für kürzere Zeiträume anteilig berechnet.

Besondere Regelungen für junge Pflegebedürftige

Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es seit dem 1. Januar 2024 ein spezielles Budget von 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung für Pflege zu Hause oder in Einrichtungen.

Entlastungsbudget seit Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 wurde das Entlastungsbudget eingeführt, das die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammenfasst. Es stellt einen Gesamtbetrag von 3.539 € pro Jahr zur Verfügung (für alle Pflegegrade ab 2). Dieses Budget bietet mehr Flexibilität, da es frei zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden kann.

Bayerisches Landespflegegeld

In Bayern können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 zusätzlich 1.000 € pro Jahr als Landespflegegeld beantragen. Informationen und Antragsformulare sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege verfügbar.

Wie beantragen Sie Verhinderungspflege?

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der jeweiligen Pflegekasse. Antragsformulare können direkt bei der Pflegekasse angefordert oder auf deren Websites heruntergeladen werden. Es ist wichtig, die Antragsfristen und Bedingungen zu beachten, um die Leistungen vollständig nutzen zu können.

Wichtige Hinweise

  • Flexibilität bei der Pflegekraft: Die Verhinderungspflege kann durch verschiedene Personen erbracht werden, einschließlich Nachbarn, Freunde oder professionelle Pflegedienste. Dies bietet Familien eine hohe Flexibilität bei der Organisation der Pflege.
  • Professionelle Pflegedienste: Verhinderungspflege ermöglicht eine temporäre 24‒Stunden‒Betreuung, etwa bei Ausfall der regulären Pflegekraft. Dies ist besonders wertvoll für die Betreuung von Demenzpatienten, um eine durchgehende Versorgung zu Hause zu gewährleisten.
  • Kostenübernahme: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu den gesetzlichen Grenzen.
  • Kombination mit anderen Leistungen: Das Entlastungsbudget für Verhinderungspflege kann mit anderen Leistungen, wie dem Pflegegeld, kombiniert werden, um die Pflege optimal zu gestalten.

Nützliche Links

Dieser Artikel bietet eine umfassende und aktuelle Übersicht über die Verhinderungspflege im Jahr 2025. Er hilft Ihnen, die finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Pflegeversicherung optimal zu nutzen, um eine lückenlose Pflege zu Hause oder in Einrichtungen sicherzustellen.

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