Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflegekraft ab. Im Jahr 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 % erhöht, was sich auch auf die Verhinderungspflege positiv auswirkt.
Die Höhe der Unterstützung für Verhinderungspflege hängt vom Pflegegrad ab:
Für Pflegegrad 2 erhalten nahe Angehörige 520,50 € pro Monat der Verhinderung, während für professionelle Pflegekräfte oder andere Personen bis zu 1.685 € pro Jahr zur Verfügung stehen. Dieser Betrag kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf 3539 € erhöht werden.
Bei Pflegegrad 3 beträgt die Unterstützung für nahe Angehörige 895,50 € pro Monat, für professionelle Pflege bleibt der Betrag bei 1.685 € jährlich. Dieser Betrag kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf 3539 € erhöht werden.
Für Pflegegrad 4 bekommen nahe Angehörige 1.188 € pro Monat, und professionelle Pflegekräfte können ebenfalls bis zu 1.685 € pro Jahr abrechnen. Dieser Betrag kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf 3539 € erhöht werden.
Bei Pflegegrad 5 liegt die Unterstützung für nahe Angehörige bei 1.485 € pro Monat, während für professionelle Pflege erneut bis zu 1.685 € pro Jahr gezahlt werden. Dieser Betrag kann mit dem Betrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf 3539 € erhöht werden.
Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege, ledeglich auf Kurzzeitpflege.
Hinweis: Die Beträge für nahe Angehörige gelten pro Monat der Verhinderung und werden für kürzere Zeiträume anteilig berechnet.