Betreuungskräfte aus Polen und Osteuropa
Viele Familien suchen nach einer „polnischen Pflegekraft“. Die Menschen, die wir vermitteln, heißen korrekt Betreuungskräfte: Sie helfen im Alltag und führen den Haushalt, medizinische Pflege übernehmen sie nicht. Die meisten kommen aus Polen, Rumänien, Kroatien oder der Ukraine — angestellt, sozialversichert und fair bezahlt.
- Familienunternehmen aus Rosenheim
- Über 15 Jahre Erfahrung
- Beratung bei Ihnen zu Hause
- 14 Tage kündbar
- Legal beschäftigt (Angestellt und sozialversichert bei einem Partnerunternehmen in der EU)
- A1-Nachweis (Bescheinigung über die Sozialversicherung der Betreuungskraft)
Die häufigste Frage nach dem Preis: Ist das legal?
Ja — wenn drei Dinge stimmen: eine echte Anstellung mit Sozialversicherung, bei einer Entsendung die A1-Bescheinigung und eine Bezahlung, die den deutschen Mindestlohn erfüllt. Genau das prüfen wir bei jedem Einsatz.
Billiger geht immer. Aber unterhalb von Mindestlohn und Sozialversicherung haftet am Ende die Familie. Deshalb sagen wir lieber ehrlich, was eine legale Betreuung kostet, und zeigen die Rechnung offen.
Helmut List
Kundenberater
So ist der Einsatz rechtlich geregelt
Der Kern ist immer derselbe: Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in der EU angestellt und sozialversichert. Meist ist das ein Partnerunternehmen im Ausland, das sie nach Deutschland entsendet; manche sind direkt in Deutschland angestellt. Sechs Punkte machen den Unterschied zwischen legal und riskant.
Echte Anstellung mit SozialversicherungJede Betreuungskraft ist angestellt und sozialversichert — meist bei einem unserer Partnerunternehmen in Polen, Rumänien oder Kroatien, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten, manche direkt in Deutschland. Das gilt auch für Betreuungskräfte, die ursprünglich aus der Ukraine stammen.
A1-Bescheinigung bei EntsendungWird die Betreuungskraft aus dem Ausland entsandt, belegt die A1-Bescheinigung, welches Sozialversicherungsrecht gilt; für Deutschland hat sie eine Europäische Krankenversicherungskarte, viele zusätzlich eine deutsche Krankenversicherung. Wer direkt in Deutschland angestellt ist, ist hier sozialversichert und braucht keine A1.
Bezahlung nach MindestlohnDer deutsche Mindestlohn gilt auch für entsandte Betreuungskräfte. Angebote deutlich unter 2.700 € im Monat bedeuten meist, dass Lohn oder Sozialabgaben nicht stimmen — und dafür haften am Ende Sie.
ArbeitszeitgesetzEs gilt auch im Privathaushalt: in der Regel acht Stunden Arbeit am Tag, im Durchschnitt höchstens 48 Stunden pro Woche, mindestens elf Stunden Ruhezeit am Stück. Die vereinbarten Zeiten stehen im Vertrag.
Keine ScheinselbstständigkeitScheinselbstständigkeit entsteht, wenn eine formal selbstständige Kraft faktisch wie eine Angestellte arbeitet; Nachzahlungen und Strafen treffen dann den Auftraggeber, also die Familie. Deshalb vermitteln wir ausschließlich angestellte Betreuungskräfte.
Vertrag und RechnungSie bekommen einen schriftlichen Vertrag mit Leistungsbeschreibung und Arbeitszeiten und eine Rechnung im Monat. Keine Barzahlung, keine Kaution.
Wer kommt da zu uns?
Die Frage hinter der Frage ist fast immer: Können wir dem Menschen vertrauen, der bei uns einzieht? So sorgen wir dafür, dass Sie das vorher wissen.

Ein Profil, bevor jemand kommt
Sie bekommen vorab Foto, Alter, Erfahrung und Deutschkenntnisse. Auf Wunsch telefonieren Sie mit der Betreuungskraft, bevor Sie sich entscheiden. Passt ein Vorschlag nicht, bekommen Sie einen anderen.
Deutschkenntnisse nach Bedarf
Gut genug für den Alltag ist der Normalfall; wie gut genau, steht im Profil. Wenn Ihnen Deutsch besonders wichtig ist, sagen Sie es — dann suchen wir danach.
Zwei feste Kräfte im Wechsel
Eine Betreuungskraft bleibt meist 4 bis 12 Wochen am Stück, dann wechselt sie mit einer zweiten ab. Viele Familien haben so zwei vertraute Gesichter. Anreise, Abreise und Übergabe organisieren wir.
Bei Ausfall springt jemand ein
Weil wir mit festen Partnerunternehmen arbeiten, können wir bei Krankheit oder Absage in der Regel Ersatz finden. Wie schnell, hängt von der Verfügbarkeit ab; wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.
So geht es weiter
Schritt 1: Sie rufen an, wir hören zu
Am Telefon oder bei Ihnen zu Hause, im Umkreis von 100 km um Rosenheim. Wir klären Pflegegrad, Bedarf, Gewohnheiten und die gewünschten Arbeitszeiten und sagen Ihnen, welche Zuschüsse infrage kommen. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
Schritt 2: Wir stellen Ihnen Betreuungskrafte vor
Sie bekommen ein Profil mit Foto, Erfahrung und Sprachkenntnissen. Passt es für Sie, reist sie meist in 7 bis 10 Werktagen an. In dringenden Fällen je nach Verfügbarkeit häufig innerhalb von 2 bis 4 Tagen.
Schritt 3: Die Betreuung beginnt, wir bleiben dran
Ihr Ansprechpartner in Rosenheim begleitet Sie die ganze Zeit. Passt die Zusammenarbeit nicht, suchen wir eine andere Betreuungskraft. Kündigen können Sie mit 14 Tagen Frist.
Was kostet die 24-Stunden-Betreuung?
Die Betreuungskraft kostet ab 2.700 € im Monat. Sie bekommen eine Rechnung über den vollen Betrag; das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an Ihre Mutter oder Ihren Vater aus, und Sie können es dafür einsetzen (Stand 2026). So sieht der reguläre Eigenanteil bei Pflegegrad 3 aus, sobald unsere Gebühr ab dem dritten Monat gilt.
| EU-Betreuungskraft pro Monat | ab 2.700 € |
|---|---|
| Unsere Gebühr ab dem 3. Monat, davor 490 € | 250 € |
| gegengerechnet: Pflegegeld bei Pflegegrad 3 | −599 € |
| Ihr regulärer Eigenanteil | 2.351 € |
| Das entspricht pro Tag (bei 31 Tagen) | rund 76 € |
In den ersten beiden Monaten liegt unsere Gebühr bei 490 €, der Eigenanteil bei Pflegegrad 3 also bei 2.591 €. Zuzüglich Reisekosten der Betreuungskraft und Zuschläge an Feiertagen; beide stehen im Angebot. Weitere Entlastung ist möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (Stand 2026): Verhinderungspflege (bis 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2, wenn eine private Pflegeperson ausfällt), das Bayerische Landespflegegeld (500 € im Jahr vom Freistaat) und die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bei Pflegegrad 5 liegt der reguläre Eigenanteil bei 1.960 €, rund 63 € pro Tag.
Jede Situation ist anders. Im kostenlosen Gespräch rechnen wir Ihren Fall durch, prüfen, welche Zuschüsse infrage kommen, und Sie bekommen ein verbindliches Angebot.
Alle Preise erfüllen den Mindestlohn. Die Betreuungskraft soll fair bezahlt werden und bei Ihnen gut leben und arbeiten. Nur dann bleibt sie gern.
Wir berücksichtigen Pflegegrad, verfügbare Leistungen und alle laufenden Kosten.
- 14 Tage kündbar
- Legal beschäftigt (Angestellt und sozialversichert bei einem Partnerunternehmen in der EU)
- A1-Nachweis (Bescheinigung über die Sozialversicherung der Betreuungskraft)
Legal und fair. Für Sie und für die Betreuungskraft.
Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in der EU fest angestellt und sozialversichert. Sie zahlen kein Bargeld an sie, sondern bekommen eine Rechnung. Seit über 15 Jahren vermitteln wir nur nach diesem Modell.
Schriftlicher Dienstleistungsvertrag mit Leistungsbeschreibung, Arbeitszeiten und allen Kosten
Bei entsandten Betreuungskräften: A1-Bescheinigung als Nachweis, welches Sozialversicherungsrecht gilt
14 Tage Kündigungsfrist
Bezahlung nach Mindestlohn; Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten stehen im Vertrag
Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft, Zugang zu Küche und Bad
Ordentliche Rechnung, Zahlung per Lastschrift oder Überweisung
Das Lieber zu Hause Team. Ein Familienunternehmen aus Rosenheim.
Über uns
Als Familienunternehmen aus Rosenheim kennen wir die Menschen und Bedürfnisse unserer Region. Seit über 15 Jahren vermitteln wir Betreuungskräfte in Rosenheim und Umgebung: persönlich, mit Beratung bei Ihnen zu Hause und einem festen Ansprechpartner für Ihre Familie.
Erfahren Sie mehr über unsRegional vernetzt
Lieber zu Hause ist Mitglied bei Pro Senioren Rosenheim e. V., dem regionalen Netzwerk für Seniorenarbeit und Altenhilfe.

Unsere Mitgliedschaft
Mitglied bei Pro Senioren Rosenheim e. V.
Pro Senioren Rosenheim verbindet Fachstellen, soziale Träger und weitere Angebote der Seniorenarbeit und Altenhilfe in der Region.
Im offiziellen Mitgliederverzeichnis ansehen (öffnet in neuem Tab)Das sagen Familien, die wir begleiten
Drei Stimmen aus Rosenheim und Umgebung. Die Bewertungen stammen von ProvenExpert, einer unabhängigen Bewertungsplattform.
Hervorheben möchte ich die ausführliche Beratung mit vielen Empfehlungen rund um zum Thema Pflege, die schnelle Suche nach einer passenden Pflegekraft und den Betreuungsservice danach z. B. bei Fragen.
Monika K.
aus Höslwang
Die Beratung und Betreuung sind sehr kompetent und zuverlässig, und absolut freundlich. Rückfragen werden sofort beantwortet und es wird immer schnell agiert
Sabine L.
aus Rosenheim
Alle Damen sind nett und freundlich und kümmern sich kompetent um meine Mutter. Besonders hervorzuheben ist auch der Service von Frau Kubica, die auch für unvorhergesehene Situationen eine gute Lösung findet.
Katrin Z.
aus Altötting
Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in der EU angestellt und sozialversichert — meist bei einem Partnerunternehmen im Ausland, das sie entsendet (dann belegt die A1-Bescheinigung, welches Sozialversicherungsrecht gilt), manche direkt in Deutschland. Der deutsche Mindestlohn und das Arbeitszeitgesetz gelten in jedem Fall. Riskant sind Angebote ohne diese Nachweise oder deutlich unter den üblichen Preisen.
Gesucht wird oft nach einer „polnischen Pflegekraft“, gemeint ist fast immer eine Betreuungskraft: Sie hilft bei der Grundpflege wie Waschen und Anziehen, führt den Haushalt, kocht und leistet Gesellschaft. Medizinische Behandlungspflege — Wunden versorgen, Spritzen geben, Medikamente stellen — darf sie nicht übernehmen. Das macht der ambulante Pflegedienst auf ärztliche Verordnung; beides zusammen funktioniert gut.
Ab 2.700 € im Monat, dazu unsere Gebühr von 250 € (in den ersten zwei Monaten 490 €). Das Pflegegeld rechnen Sie dagegen: Bei Pflegegrad 3 bleibt ein regulärer Eigenanteil von 2.351 € im Monat, rund 76 € pro Tag. Alle Pflegegrade und Zuschüsse: Kosten je Pflegegrad.
Weil dort viele Frauen und Männer diese Arbeit als Beruf ausüben und der Lohnunterschied den Einsatz in Deutschland attraktiv macht. Inzwischen arbeiten auch viele Betreuungskräfte aus der Ukraine in deutschen Haushalten; auch sie sind in der EU angestellt und sozialversichert — teils bei unseren Partnerunternehmen, teils direkt in Deutschland. Die Partnerunternehmen wählen die Betreuungskräfte aus und bereiten sie vor; viele arbeiten seit Jahren in Deutschland.
Bei uns nicht: Wir vermitteln nur Betreuungskräfte, die bei einem Partnerunternehmen angestellt sind. Scheinselbstständigkeit droht bei formal selbstständigen Kräften, die faktisch wie Angestellte arbeiten — die Nachzahlungen für Sozialversicherung treffen dann die Familie als Auftraggeber.
Gut genug für den Alltag. Im Profil steht, wie gut. Wenn Ihnen Deutsch besonders wichtig ist, sagen Sie es, dann suchen wir danach.
Nach Ihrer Zusage meist in 7 bis 10 Werktagen. In dringenden Fällen, etwa wenn das Krankenhaus entlässt, je nach Verfügbarkeit häufig innerhalb von 2 bis 4 Tagen.
Unser Einsatzgebiet: 100 km rund um Rosenheim
Wir betreuen Familien im Umkreis von 100 km um Rosenheim. Persönlich und mit Beratung bei Ihnen vor Ort. Unter anderem in:
- Rosenheim
- Altötting
- Ammersee
- Bad Aibling
- Bad Reichenhall
- Bad Tölz
- Berchtesgaden
- Bruckmühl
Ihr Ort ist nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an. Wir sind auch in Ihrer Nähe für Sie da.
Sprechen wir über Ihre Situation
Sie schildern uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Betreuung zu Hause passt, was sie kostet und wann es losgehen kann. Kostenlos und unverbindlich.
- 14 Tage kündbar
- Legal beschäftigt (Angestellt und sozialversichert bei einem Partnerunternehmen in der EU)
- A1-Nachweis (Bescheinigung über die Sozialversicherung der Betreuungskraft)
Helmut List
Ihr persönlicher Berater
Rufen Sie einfach an. Ich beantworte Ihre Fragen und dränge Sie zu nichts.
Sie möchten nicht alles aufschreiben? Schicken Sie uns gerne eine WhatsApp-Sprachnachricht.
- Kostenlose Beratung, auch bei Ihnen zu Hause
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- Fester Ansprechpartner in Rosenheim
Ratgeber rund um Pflege und Betreuung
Pflegegeld, Verhinderungspflege, Landespflegegeld: In unseren Ratgebern erklären wir verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie beantragen.




