Ratgeber

BEEP 2026: Das ändert sich ab 1. Januar für pflegende Angehörige

Am 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft getreten. Für Familien, die einen Angehörigen zu Hause pflegen oder eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, bringt das Gesetz konkrete Änderungen bei Abrechnungsfristen, Beratungsbesuchen und digitalen Pflegeleistungen. Erfahren Sie, welche Neuerungen jetzt für Sie gelten und worauf Sie achten sollten, um keine Ansprüche zu verlieren.

Helmut List
Helmut ListKundenberater

Was ist das BEEP-Gesetz? 

BEEP steht für Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Ursprünglich wurde das Vorhaben als „Pflegekompetenzgesetz" auf den Weg gebracht und im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens umbenannt. Der Bundestag hat das Gesetz am 6. November 2025 verabschiedet, der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. 

Ziel des BEEP ist es, pflegende Angehörige zu entlasten, Bürokratie abzubauen und Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen zu übertragen. Für Sie als Angehörige oder Pflegebedürftige bedeutet das: einige Abläufe werden einfacher – bei anderen Leistungen gelten jedoch neue Fristen, die Sie kennen sollten, um keine Ansprüche zu verlieren. 

Die wichtigsten Änderungen durch BEEP 2026 im Überblick 

Für Familien mit einem pflegebedürftigen Angehörigen sind fünf Neuerungen besonders relevant: 

Verhinderungspflege: Abrechnung nur noch für laufendes und vorheriges Kalenderjahr möglich 

Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Nur noch zweimal jährlich bei Pflegegrad 2–5 mit reinem Pflegegeldbezug 

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Neues Budget von 40 € + 30 € monatlich, auch für Angehörige 

Bearbeitungsfristen: 15-Arbeitstage-Regel für die Strafzahlung der Pflegekasse 

Befugnisse der Pflegefachpersonen: Mehr Eigenverantwortung bei Hilfsmitteln, Medikation und Bescheinigungen 

Im Folgenden erklären wir jede Änderung im Detail. 

1. Verhinderungspflege: Neue Abrechnungsfrist ab 2026 

Die wichtigste Änderung für viele Familien betrifft die Verhinderungspflege. Bisher konnten Leistungen rückwirkend für bis zu vier Jahre abgerechnet werden. Ab 2026 gilt: 

Leistungen der Verhinderungspflege können nur noch für das laufende Kalenderjahr und das unmittelbar vorangegangene Kalenderjahr abgerechnet werden. 

Für Sie heißt das konkret: 

  • Rechnungen aus dem Jahr 2026 müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingereicht werden. 
  • Ansprüche aus Jahren vor 2024 sind ab dem 1. Januar 2026 grundsätzlich verfallen. 
  • Sammeln Sie Belege nicht mehr über mehrere Jahre – reichen Sie Quittungen für Betreuungsleistungen, Fahrtkosten oder stundenweise Entlastung zeitnah ein. 

Seit dem 1. Juli 2025 gilt außerdem der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Dieser Betrag kann flexibel zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden – auch das ist ein Punkt, bei dem sich zeitnahe Abrechnung lohnt, damit der volle Betrag im Jahr tatsächlich ausgeschöpft wird. 

2. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden reduziert 

Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle abzurufen. Bisher galt: 

  • Pflegegrad 2 und 3: zweimal jährlich (halbjährlich) 
  • Pflegegrad 4 und 5: viermal jährlich (vierteljährlich) 

Ab 2026 gilt für alle Pflegegrade 2 bis 5 mit reinem Pflegegeldbezug: nur noch zweimal jährlich. Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat und weiterhin häufiger beraten werden möchte, kann auf Wunsch und bei entsprechendem Bedarf bis zu vier Termine pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Verpflichtung zur vierteljährlichen Beratung entfällt jedoch. 

Für Familien mit einem höheren Pflegegrad bedeutet das spürbar weniger Bürokratie und mehr Planungssicherheit im Alltag. 

3. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Neues Budget und Öffnung für Angehörige 

Digitale Pflegeanwendungen sind Apps und Softwarelösungen, die bei der Pflege zu Hause unterstützen – zum Beispiel Sturzprävention, Gedächtnistraining oder Medikamenten-Erinnerung. Bisher stand ein monatliches Gesamtbudget von 53 Euro zur Verfügung, das jedoch in der Praxis kaum genutzt wurde, weil nur wenige zugelassene Produkte verfügbar waren. 

Ab 2026 wird das Modell neu strukturiert: 

  • Bis zu 40 Euro monatlich für die eigentliche digitale Anwendung 
  • Zusätzlich bis zu 30 Euro monatlich für Unterstützungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst (zum Beispiel Einrichtung, Anleitung, Begleitung) 
  • Neu: DiPAs können ausdrücklich auch für pflegende Angehörige angeboten werden – etwa Apps zur Entlastung, zur Dokumentation oder zur Selbstfürsorge 

Das Zulassungsverfahren für DiPAs wird gleichzeitig vereinfacht, damit schneller mehr Produkte verfügbar werden. 

4. Schnellere Strafzahlungen bei verspäteter Antragsbearbeitung 

Wenn Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Höherstufung stellen, muss die Entscheidung innerhalb von 25 Arbeitstagen erfolgen. Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein und ist sie selbst dafür verantwortlich, muss sie Ihnen 70 Euro pro angefangener Woche zahlen. 

Neu ab 2026: Die Pflegekasse muss diese Strafzahlung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ablauf der Bearbeitungsfrist leisten. Bisher war der Zeitpunkt der Auszahlung unklar geregelt. Für Angehörige, die auf eine schnelle Bewilligung angewiesen sind, ist das eine deutliche Verbesserung. 

Ausnahme: Wer bereits vollstationär gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat, erhält weiterhin keine Strafzahlung. 

5. Mehr Befugnisse für Pflegefachpersonen 

Mit dem neuen § 15a SGB V und weiteren Regelungen erhalten qualifizierte Pflegefachpersonen deutlich mehr eigenverantwortliche Kompetenzen. Für Angehörige bedeutet das unter anderem: 

  • Pflegefachpersonen können künftig bestimmte Pflegehilfsmittel selbst empfehlen oder verordnen – ein Gang zum Arzt entfällt in diesen Fällen. 
  • Pflegefachpersonen können zum Teil auch die Bescheinigung über eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung ausstellen, die Sie für das Pflegeunterstützungsgeld benötigen. 
  • In Modellvorhaben können Pflegefachpersonen eigenständig Pflegebegutachtungen durchführen und Pflegegrade feststellen. 

Die konkrete Umsetzung erfolgt schrittweise über neue Richtlinien, die aktuell erarbeitet werden. Nicht alle Änderungen sind bereits im Januar 2026 in allen Regionen spürbar. 

Was bedeutet BEEP für die 24-Stunden-Betreuung? 

Für Familien, die eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause nutzen oder planen, ist vor allem die neue Abrechnungsfrist bei der Verhinderungspflege relevant. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist eine der wichtigsten Finanzierungssäulen, um eine 24-Stunden-Betreuungskraft in Urlaubs- oder Ausfallzeiten zu finanzieren. 

Konkret sollten Sie jetzt folgendes beachten: 

  • Abrechnung jährlich planen: Reichen Sie Rechnungen über Betreuungsleistungen noch im gleichen oder spätestens im Folgejahr ein. 
  • Dokumentation verbessern: Achten Sie auf vollständige Rechnungen mit Leistungszeiten, damit die Pflegekasse zügig erstattet. 
  • Beratung nutzen: Auch wenn die Pflichtberatung reduziert wurde, lohnt sich ein fachkundiger Blick auf Ihre Leistungsansprüche – insbesondere auf die Kombination mit Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen. 

Das Pflegegeld selbst bleibt 2026 unverändert bei 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4) und 990 Euro (Pflegegrad 5). Die nächste Erhöhung ist nach aktuellem Stand für 2028 vorgesehen. 

Ausblick: Die große Pflegereform 2026 

Parallel zum BEEP arbeitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" an einer umfassenden Finanzierungsreform der Pflegeversicherung. Die Eckpunkte wurden Ende 2025 vorgelegt, das Inkrafttreten wird nach aktuellem Stand für Ende 2026 angestrebt. Erwartet werden Änderungen bei den Eigenanteilen, beim Pflegevorsorgefonds und bei präventiven Leistungen. Wir werden Sie auf unserer Ratgeberseite fortlaufend über den Stand informieren. 

Checkliste: Was sollten Sie jetzt tun? 

  • Alte Verhinderungspflege-Rechnungen prüfen: Reichen Sie offene Rechnungen aus 2024 und 2025 umgehend ein, bevor sie verfallen. 
  • Beratungstermine anpassen: Wenn Sie Pflegegrad 4 oder 5 haben, prüfen Sie, ob zwei Beratungstermine pro Jahr für Sie ausreichen. 
  • Digitale Anwendungen erkunden: Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach neu zugelassenen DiPAs – insbesondere solche, die Angehörige direkt unterstützen. 
  • Antragsfristen im Blick behalten: Wenn Ihre Pflegekasse länger als 25 Arbeitstage für eine Entscheidung braucht, haben Sie Anspruch auf 70 Euro pro angefangene Woche. 
  • Bei 24-Stunden-Betreuung beraten lassen: Die Kombination aus Pflegegeld, Entlastungsbetrag und gemeinsamem Jahresbetrag der Verhinderungspflege lässt sich für häusliche Betreuung gezielt einsetzen. Eine individuelle Beratung lohnt sich. 

Nützliche Links 

Dieser Artikel bietet eine praxisnahe Übersicht über die wichtigsten Änderungen des BEEP-Gesetzes und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche auch 2026 vollständig auszuschöpfen. 


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