Das Pflegegeld unterstützt pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden, mit einer monatlichen Zahlung. Seit Januar 2025 stiegen die Beträge um 4,5 %, um steigende Pflegekosten auszugleichen. Erfahren Sie, wie viel Sie je nach Pflegegrad erhalten und welche Änderungen es gibt.
Helmut List
Kundenberater
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Leistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Es dient dazu, die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer zu entlohnen und die finanzielle Belastung der Pflegenden zu mildern. Im Jahr 2025 gibt es wichtige Änderungen, die die Unterstützung weiter verbessern.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte ab Pflegegrad 2, die nicht in einem Pflegeheim leben, sondern zu Hause gepflegt werden. Die Pflege muss durch selbst organisierte Leistungen z.B. 24‒Stunden‒Betreuung, durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer erfolgen. Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Die Pflegekasse überprüft regelmäßig durch Beratungsbesuche, ob die Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht und die Pflege angemessen ist.
Höhe des Pflegegeldes 2025
Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen, einschließlich des Pflegegeldes, um 4,5 % erhöht, um steigende Pflegekosten und Inflation auszugleichen (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)). Die neuen monatlichen Beträge für das Pflegegeld betragen:
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Für Pflegegrad 1 gibt es keinen Anspruch auf Pflegegeld
Änderungen seit 2025
Neben der Erhöhung des Pflegegeldes gab es weitere Anpassungen in der Pflegeversicherung:
Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag stieg von 125 Euro auf 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade 1 bis 5. Dieser Betrag kann für verschiedene Zwecke wie Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit dem 1. Juli 2025 wurde ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro eingeführt. Dieser Betrag kann flexibel für beide Pflegeformen genutzt werden, was mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bietet.
Verwendung des Pflegegeldes
Das Pflegegeld wird monatlich an den pflegebedürftigen Versicherten ausgezahlt. Er kann frei über die Verwendung des Geldes verfügen, solange die Pflege sichergestellt ist.
Das Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Wenn beispielsweise nur teilweise Sachleistungen in Anspruch genommen werden, erhält der Pflegebedürftige anteilig Pflegegeld. Für Pflegegrad 2-5 gilt zum Beispiel: Bei 50 % Sachleistungen werden 50 % des Pflegegeldes gezahlt. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Pflege, je nach Bedarf.
Der Antrag auf Pflegegeld wird gemeinsam mit dem Antrag auf Feststellung des Pflegegrades bei der Pflegekasse gestellt. Nach Feststellung des Pflegegrades und der Art der Pflege (zu Hause oder in einem Heim) wird das Pflegegeld automatisch monatlich ausgezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Antragsformulare zur Feststellung des Pflegegrades sind bei der Pflegekasse, telefonisch oder online verfügbar.
Zusätzliche Hinweise
Steuerfreiheit:Das Pflegegeld ist steuerfrei.
Rentenansprüche: Pflegende Angehörige können je nach geleisteten Pflegeleistungen Rentenansprüche erwerben, abhängig von der Anzahl der Pflegestunden.
Todesfall: Im Todesfall des Pflegebedürftigen wird das Pflegegeld bis zum Monatsende weitergezahlt.
Ausblick: Anpassungen ab 2028
Ab dem Jahr 2028 wird das Pflegegeld alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst, um die Kaufkraft zu erhalten. Dies soll sicherstellen, dass die Leistungen weiterhin mit den steigenden Kosten der Pflege Schritt halten (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)).
Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über das Pflegegeld im Jahr 2025 und hilft Ihnen, die finanziellen Möglichkeiten der Pflegeversicherung bestmöglich zu nutzen.
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