Sie entscheiden, wie Ihr Tag aussieht. Auch mit Hilfe.

Sie leben in Ihrer Wohnung und wollen das bleiben. Manches wird schwerer: die Treppe, das Einkaufen, das Kochen. Eine Betreuungskraft zieht ein und hilft dort, wo Sie es wollen. Den Rest machen Sie weiter selbst.

  • Familienunternehmen aus Rosenheim
  • Über 15 Jahre Erfahrung
  • Beratung bei Ihnen zu Hause
  • 14 Tage kündbar
  • Legal beschäftigt (Angestellt und sozialversichert bei einem Partnerunternehmen in der EU)
  • A1-Nachweis (Bescheinigung über die Sozialversicherung der Betreuungskraft)

Bevor andere für Sie entscheiden

Die Menschen, die selbst bei uns anrufen, haben meist eines gemeinsam: Sie wollen es regeln, solange sie es noch selbst regeln können. Bevor die Kinder es tun. Bevor ein Sturz es tut.

Das ist kein Zeichen, dass es nicht mehr geht. Es ist Vorsorge, wie eine Patientenverfügung. Wir beraten Sie in Ruhe, und Sie entscheiden, wann und ob es losgeht. Es gibt keinen Termin, der drängt.

Helmut List

Kundenberater

Was Sie behalten

Eine Betreuungskraft nimmt Ihnen nichts weg. Sie gibt Ihnen etwas zurück: Kraft für die Dinge, die Ihnen wichtig sind.

Ihren Tagesrhythmus

Sie stehen auf, wann Sie wollen, und essen, was Sie mögen. Die Betreuungskraft richtet sich nach Ihnen. Vor dem Start sprechen wir Ihre Gewohnheiten durch und geben sie ihr mit.

Ihre Wohnung, Ihre Regeln

Sie bleiben Gastgeber oder Gastgeberin. Die Betreuungskraft hat ihr eigenes Zimmer und zieht sich zurück, wenn Sie allein sein möchten.

Ihre Selbstständigkeit

Sie entscheiden, wobei Sie Unterstützung möchten. Die Betreuungskraft hilft beim Rest und ist zu den vereinbarten Zeiten da, wenn doch einmal etwas passiert. Das gibt Sicherheit, ohne zu bevormunden.

Gesellschaft, wenn Sie sie wollen

Spaziergänge, ein Ausflug an den Chiemsee, gemeinsam kochen, Karten spielen, reden. Oder ein ruhiger Nachmittag mit einem Buch, während sie die Wäsche macht. Was die Betreuung alles umfasst: 24-Stunden-Betreuung.

Wer kommt da zu mir? Und was, wenn wir nicht zueinander passen?

Die beiden Fragen, die fast alle stellen, die uns selbst anrufen. Die Antworten:

Sie sehen vorher, wer kommtSie bekommen ein Profil mit Foto, Alter, Erfahrung, Deutschkenntnissen und ein paar Sätzen über die Person. Auf Wunsch telefonieren Sie vorher miteinander.

Sie wählen ausPasst Ihnen ein Vorschlag nicht, bekommen Sie einen anderen. Sie sagen erst dann Ja, wenn Sie ein gutes Gefühl haben.

Wechsel ist möglichStimmt die Chemie nach den ersten Wochen nicht, suchen wir eine andere Betreuungskraft. Das ist kein Vorwurf an niemanden. Menschen passen zusammen oder nicht.

Meist zwei feste GesichterDie Betreuungskraft bleibt einige Wochen bis Monate, dann wechselt sie mit einer zweiten ab. So haben Sie bald zwei Menschen, die Sie kennen, statt ständig neue.

Sie können jederzeit aufhören14 Tage Kündigungsfrist. Sie binden sich an nichts Langfristiges.

Ihre Kinder dürfen dabei sein, müssen aber nichtManche möchten die Kinder einbinden, andere regeln es allein. Beides ist richtig. Sie entscheiden.

Das übernimmt die Betreuungskraft

Sie lebt mit im Haushalt und hilft dort, wo es allein nicht mehr geht. „24-Stunden-Betreuung“ heißt dabei nicht, dass sie rund um die Uhr arbeitet: Aufgaben, Arbeitszeiten und mögliche Bereitschaftszeiten werden vorab vereinbart und stehen im Vertrag. Sie entscheiden, wobei Sie Unterstützung möchten.

Gesellschaft und Alltag

  • Gespräche und Gesellschaft
  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Begleitung zu Arzt und Terminen
  • Bewegung im Alltag

Haushalt

  • Einkaufen und Kochen
  • Essen und Trinken
  • Wäsche
  • Wohnung sauber halten

Morgens und abends

  • Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Begleitung ins Bad
  • Waschen, Baden, Duschen

Körperpflege

  • Haut-, Haar- und Zahnpflege
  • Rasieren
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Wechsel von Inkontinenzartikeln

Was sie nicht darf: Wunden versorgen, Spritzen geben, Medikamente stellen. Das ist Behandlungspflege. Sie wird vom Arzt verordnet, vom ambulanten Pflegedienst gemacht und von der Krankenkasse bezahlt. Beides zusammen funktioniert gut.

So geht es weiter

Schritt 1: Sie rufen an, wir hören zu

Am Telefon oder bei Ihnen zu Hause, im Umkreis von 100 km um Rosenheim. Wir klären Pflegegrad, Bedarf, Gewohnheiten und die gewünschten Arbeitszeiten und sagen Ihnen, welche Zuschüsse infrage kommen. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

Schritt 2: Wir stellen Ihnen Betreuungskrafte vor

Sie bekommen ein Profil mit Foto, Erfahrung und Sprachkenntnissen. Passt es für Sie, reist sie meist in 7 bis 10 Werktagen an. In dringenden Fällen je nach Verfügbarkeit häufig innerhalb von 2 bis 4 Tagen.

Schritt 3: Die Betreuung beginnt, wir bleiben dran

Ihr Ansprechpartner in Rosenheim begleitet Sie die ganze Zeit. Passt die Zusammenarbeit nicht, suchen wir eine andere Betreuungskraft. Kündigen können Sie mit 14 Tagen Frist.

Was kostet die 24-Stunden-Betreuung?

Die Betreuungskraft kostet ab 2.700 € im Monat. Sie bekommen eine Rechnung über den vollen Betrag; das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an Ihre Mutter oder Ihren Vater aus, und Sie können es dafür einsetzen (Stand 2026). So sieht der reguläre Eigenanteil bei Pflegegrad 3 aus, sobald unsere Gebühr ab dem dritten Monat gilt.

Was kostet die 24-Stunden-Betreuung?
EU-Betreuungskraft pro Monatab 2.700 €
Unsere Gebühr ab dem 3. Monat, davor 490 €250 €
gegengerechnet: Pflegegeld bei Pflegegrad 3−599 €
Ihr regulärer Eigenanteil2.351 €
Das entspricht pro Tag (bei 31 Tagen)rund 76 €

In den ersten beiden Monaten liegt unsere Gebühr bei 490 €, der Eigenanteil bei Pflegegrad 3 also bei 2.591 €. Zuzüglich Reisekosten der Betreuungskraft und Zuschläge an Feiertagen; beide stehen im Angebot. Weitere Entlastung ist möglich, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (Stand 2026): Verhinderungspflege (bis 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2, wenn eine private Pflegeperson ausfällt), das Bayerische Landespflegegeld (500 € im Jahr vom Freistaat) und die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Bei Pflegegrad 5 liegt der reguläre Eigenanteil bei 1.960 €, rund 63 € pro Tag.

Jede Situation ist anders. Im kostenlosen Gespräch rechnen wir Ihren Fall durch, prüfen, welche Zuschüsse infrage kommen, und Sie bekommen ein verbindliches Angebot.

Alle Preise erfüllen den Mindestlohn. Die Betreuungskraft soll fair bezahlt werden und bei Ihnen gut leben und arbeiten. Nur dann bleibt sie gern.

Persönlichen Eigenanteil berechnen

Wir berücksichtigen Pflegegrad, verfügbare Leistungen und alle laufenden Kosten.

  • 14 Tage kündbar
  • Legal beschäftigt (Angestellt und sozialversichert bei einem Partnerunternehmen in der EU)
  • A1-Nachweis (Bescheinigung über die Sozialversicherung der Betreuungskraft)
Alle Pflegegrade und Zuschüsse im Vergleich

Gut vorbereitet: den Pflegegrad beantragen

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts dazu. Der Antrag ist einfacher, als viele denken. So gehen Sie vor:

1. Bei der Pflegekasse anrufenDie Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt, das Antragsformular kommt per Post. Ab dem Tag des Anrufs gilt der Antrag als gestellt.

2. Ein Pflegetagebuch führenZwei Wochen lang aufschreiben, wobei Sie Hilfe brauchen und wie lange es dauert. Das gibt dem Gutachter ein realistisches Bild.

3. Der Besuch des Medizinischen DienstesEin Gutachter kommt zu Ihnen und fragt, was Sie noch selbst können. Antworten Sie ehrlich, nicht tapfer. Ein guter Tag ist nicht der Durchschnitt.

4. Der BescheidNach einigen Wochen kommt der Bescheid mit dem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld; weitere Leistungen wie Verhinderungspflege und das Bayerische Landespflegegeld können dazukommen.

5. Widerspruch, wenn nötigFällt der Pflegegrad aus Ihrer Sicht zu niedrig aus, können Sie innerhalb eines Monats widersprechen. Wir helfen beim Schreiben.

Wir begleiten Sie dabeiDas gehört zu unserer Beratung, auch wenn Sie sich am Ende gegen eine Betreuungskraft entscheiden.

Legal und fair. Für Sie und für die Betreuungskraft.

Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in ihrem EU-Heimatland fest angestellt und sozialversichert. Sie zahlen kein Bargeld an sie, sondern bekommen eine Rechnung. Seit über 15 Jahren vermitteln wir nur nach diesem Modell.

Schriftlicher Dienstleistungsvertrag mit Leistungsbeschreibung, Arbeitszeiten und allen Kosten

A1-Bescheinigung als Nachweis, welches Sozialversicherungsrecht für die Betreuungskraft gilt

14 Tage Kündigungsfrist

Bezahlung nach Mindestlohn; Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten stehen im Vertrag

Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft, Zugang zu Küche und Bad

Ordentliche Rechnung, Zahlung per Lastschrift oder Überweisung

  • Kamil Kubica
  • Helmut List
  • Karolina Szalay
  • Dana List

Das Lieber zu Hause Team. Ein Familienunternehmen aus Rosenheim.

Über uns

Als Familienunternehmen aus Rosenheim kennen wir die Menschen und Bedürfnisse unserer Region. Seit über 15 Jahren vermitteln wir Betreuungskräfte in Rosenheim und Umgebung: persönlich, mit Beratung bei Ihnen zu Hause und einem festen Ansprechpartner für Ihre Familie.

Erfahren Sie mehr über uns

Regional vernetzt

Lieber zu Hause ist Mitglied bei Pro Senioren Rosenheim e. V., dem regionalen Netzwerk für Seniorenarbeit und Altenhilfe.

Pro Senioren Rosenheim e. V.

Unsere Mitgliedschaft

Mitglied bei Pro Senioren Rosenheim e. V.

Pro Senioren Rosenheim verbindet Fachstellen, soziale Träger und weitere Angebote der Seniorenarbeit und Altenhilfe in der Region.

Im offiziellen Mitgliederverzeichnis ansehen (öffnet in neuem Tab)

Das sagen Familien, die wir begleiten

Drei Stimmen aus Rosenheim und Umgebung. Die Bewertungen stammen von ProvenExpert, einer unabhängigen Bewertungsplattform.

Hervorheben möchte ich die ausführliche Beratung mit vielen Empfehlungen rund um zum Thema Pflege, die schnelle Suche nach einer passenden Pflegekraft und den Betreuungsservice danach z. B. bei Fragen.

Monika K.

aus Höslwang

Die Beratung und Betreuung sind sehr kompetent und zuverlässig, und absolut freundlich. Rückfragen werden sofort beantwortet und es wird immer schnell agiert

Sabine L.

aus Rosenheim

Alle Damen sind nett und freundlich und kümmern sich kompetent um meine Mutter. Besonders hervorzuheben ist auch der Service von Frau Kubica, die auch für unvorhergesehene Situationen eine gute Lösung findet.

Katrin Z.

aus Altötting

Häufig gestellte Fragen

Nein. Viele, die uns selbst anrufen, kommen noch gut zurecht. Ein Gespräch verpflichtet Sie zu nichts, und wenn es einmal nötig wird, wissen Sie, wen Sie anrufen und was es kostet.

Ja. Viele Betreuungskräfte helfen vor allem im Haushalt, beim Einkaufen und beim Gehen außer Haus, und leisten Gesellschaft. Körperpflege kommt erst dazu, wenn Sie es möchten.

Sie bleibt Ihre Wohnung. Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer mit Bett und Zugang zu Bad und Küche. Sonst ändert sich nichts, außer dass die Wohnung sauber bleibt und der Kühlschrank voll.

Ja. Die meisten Betreuungskräfte sind Frauen. Wenn Ihnen etwas wichtig ist, etwa das Alter, die Sprache oder ob sie raucht, sagen Sie es. Wir suchen danach, soweit es die Verfügbarkeit erlaubt.

Bei Pflegegrad 2 bleibt nach dem Pflegegeld ein Eigenanteil von 2.603 € im Monat, bei Pflegegrad 3 sind es 2.351 €. Verhinderungspflege, Landespflegegeld und Steuerermäßigung können den Betrag senken, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die ganze Rechnung steht auf der Seite Kosten je Pflegegrad, und wir rechnen sie gern mit Ihnen durch.

Sprechen wir über Ihre Situation

Sie schildern uns kurz, worum es geht. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Betreuung zu Hause passt, was sie kostet und wann es losgehen kann. Kostenlos und unverbindlich.

Mehr erzählen (optional)

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass wir Ihre Angaben zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeiten. Details in der Datenschutzerklärung.

  • 14 Tage kündbar
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Helmut List

Ihr persönlicher Berater

Rufen Sie einfach an. Ich beantworte Ihre Fragen und dränge Sie zu nichts.

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Ratgeber rund um Pflege und Betreuung

Pflegegeld, Verhinderungspflege, Landespflegegeld: In unseren Ratgebern erklären wir verständlich, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie beantragen.